Weinlabor: Untersuchung von Wein und ähnlichen Getränken

Wir prüfen die Qualität von Wein, Sekt, Fruchtsaft, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken sowie von Schaumwein, Perlwein, Spirituosen und Bier. Dabei kommen physikalisch-chemische, physikalische, chemische und sensorische Untersuchungen zum Einsatz. Die verwendeten Methoden werden durch das Qualitätsmanagementsystem kontinuierlich geprüft und abgesichert.

Das Weinlabor hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 eingeführt und wurde im Mai 2010 mit der Registrierungsnummer: D-PL-14060-01-00 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) akkreditiert. Durch die Akkreditierung besteht die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung von Analysenergebnissen.

Die Auswahl der verwendeten Analysemethoden orientiert sich an den Empfehlungen der OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein), verschiedener Verordungen, z.B. VO(EWG) Nr. 2676/90 zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor oder der Fruchtsaftverordnung sowie nach den Vorgaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Dabei gilt stets das Bestreben, nach guter fachlicher Praxis eine möglichst genaue und robuste Methode zu wählen.

Amtliche Prüfanalyse für Wein, Perlwein und Sekt im Rahmen der Qualitätsweinprüfung gemäß §§ 19, 20 Weingesetz (Prüfung der formalen und analytischen Voraussetzungen an die Erzeugnisse)

Produktionskontrolle: Der Weinerzeuger kann zu jedem Zeitpunkt der Weinbereitung analytische Kennzahlen einholen um biologische Prozesse, Stabilität und vieles mehr beurteilen zu können.

Handelsanalysen: Beim Handel mit Wein sind analytische Kennzahlen erforderlich. Beispielsweise zur die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, für die Deklarationsprüfung oder zur Prüfung der Identität im Vergleich zu Musterproben.

Identitätskontrolle: Vergleich der Chargen von Markenprodukten mit der vorgegebenen analytischen und sensorischen Spezifikation

Verkehrsfähigkeit: Für den Inverkehrbringer von Lebensmitteln besteht eine Sorgfaltspflicht. Um dem in angemessener Weise nachzukommen, sollte eine methodische Qualitätskontrolle bestehen. Die Verantwortlichkeiten der Lebensmittelunternehmer sind in Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelt.

Exportzertifikate: Für den Export von Wein müssen vielfach länderspezifische Nachweise erbracht werden. In der Regel wird ein Analysezertifikat eines international zugelassenen Labors in englischer Sprache gefordert.

Bieranalyse: Auch für Bier können die wichtigsten Parameter bestimmt werden (Alkoholgehalt, Stammwürze, Farbzahl, Bittereinheiten, Kalorien).

In manchen Fällen können spezielle Untersuchungen erforderlich sein:
Identitätskontrollen, Verfälschungen, Konservierungsstoffe, Schwermetalle, Farbstoffe, Rückstände, etc.