Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2011 wird zugelassen
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wird ausnahmsweise die Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2011 zulassen. Die Begründung liegt in den außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, die partiell zu atypisch niedrigen Säuregehalten und entsprechend hohen pH-Werten der Trauben geführt hat. Die Säuerung ist für alle Erzeugnisse des Erntejahrgangs 2011 möglich.
Die Säuerung ist ein bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz meldepflichtiges önologisches Verfahren. Spätestens am 2. Tag nach Abschluss der ersten Maßnahme, ist die Säuerung zu melden. Die Meldung kann auch vorab, pauschal für alle Säuerungen erfolgen.
Bei Trauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost und Jungwein kann die Säuerung bis zu einer Höchstmenge von 1,50 g je Liter, berechnet als Weinsäure, durchgeführt werden, bei Wein bis 2,50 g je Liter. Die Säuerung, welche bei Wein (nicht aber bei den anderen Erzeugnissen) auch in mehreren Arbeitsgängen erfolgen kann, ist mit L-Weinsäure, L- oder DL-Äpfelsäure sowie mit Milchsäure zulässig. Die L-Weinsäure muss landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
Zu beachten ist, dass die Säuerung und die Anreicherung sowie die Säuerung und die Entsäuerung ein und desselben Erzeugnisses einander ausschließen. Beispielsweise sind Traubenmost und Jungwein nach Auffassung der EU-Kommission nicht als ein und dasselbe Erzeugnis anzusehen, weshalb die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung von Jungwein möglich sind. Wenn im Moststadium gesäuert wird, darf die Anreicherung aus rechtlichen Gründen erst nach Gärbeginn erfolgen; falls der Most angereichert wird, darf dementsprechend die Säuerung erst später erfolgen.
Zu beachten ist ferner, dass die Säuerung nur in der Weinbauzone erfolgen darf, in der die Trauben geerntet worden sind. Die Säuerung von Wein darf überdies nur in dem Betrieb erfolgen, in dem die Weinbereitung stattgefunden hat. Eine Säuerung ist in die Weinbuchführung und ggf. in das Begleitdokument einzutragen.
Hier finden Sie das Formular zur Meldung der Säuerung (oenologische Verfahren).





