Handelsanalysen

Um der Sorgfaltspflicht als Inverkehrbringer von Lebensmitteln in angemessener Weise nachzukommen, sollte ein methodisches System für Qualitätsüberprüfungen bestehen.

Auch bei der Übernahme der Produkte vom Handel sind analytische Kennzahlen von Interesse. Dabei geht es um die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, oft auch um die Deklarationsgrundlage oder um den Nachweis der Rebsortentypizität.

Für den Export müssen vielfach Nachweise über die Nichtverwendung von Konservierungsstoffen wie Sorbin-, Benzoe- oder Salicylsäure erbracht werden.

Auch die Überprüfung der Weinbezeichnung durch die Ermittlung spezifischer Daten wie z.B. Anthocyanfarbstoffe und organische Säuren werden gefordert.

Weitere interessante Parameter für den Handel sind oft Mineralstoffe, Aschegehalt und Schwermetalle, Cyanverbindungen, Glyceringehalt bzw. der Nachweis für Pflanzenschutzmittelrückstände, Glycerinzusatz, Ethylenglykol und Diethylenglykol